Eigentlich ist die Antwort doch ganz einfach: Man beteilige den Bürger an der Meinungsbildung des Stadtrates in dessen Sitzung.
In meiner ehemaligen Heimatstadt Schwetzingen gab es vor Beendigung der Stadtratssitzung eine sog. „Frageviertelstunde“. In dieser konnten die anwesenden Bürger direkt Fragen an das Stadtoberhaupt und das Stadtparlament richten. Diese wurden gleich, alternativ bei der nächsten Sitzung, beantwortet. In Marktheidenfeld ist das leider (noch nicht) möglich.
Warum eigentlich? Gemäß Art. 45 der Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) geben sich die Kommunalparlamente eine Geschäftsordnung. In ihr kann Stadtrat in freier Selbstbestimmung den Sitzungsverlauf regeln (Art. 45 Abs. 2 BayGO).
Eine Bestimmung, welche eine Bürgerfragestunde begründet, könnte beispielsweise wie folgt lauten: „§ xx Öffentliche Fragestunde – Vor Beendigung jeder öffentlichen Sitzung des Stadtrates bzw. eines beschließenden Ausschusses stellt der Vorsitzende an die Zuhörer die Frage, ob sie Anfragen, die sich auf städtische Angelegenheiten beschränken müssen, vorbringen wollen. Soweit möglich, ist sofort Antwort zu erteilen. Gegebenenfalls ist die Frage in der nächsten Sitzung zu beantworten, alt. an die Sachbearbeiter und ehrenamtlichen Referenten zu verweisen.“
Eine Verpflichtung der Stadt, eine solche Regelung zu erlassen, gibt es freilich nicht. Aber wenn schon der Wunsch nach mehr Beteiligung geäußert wird (s.o.), dann könnte doch der Stadtrat die Voraussetzungen dafür schaffen und in der nächst möglichen Sitzung den obigen Antrag positiv beschließen. Die wäre z.B. eine Möglichkeit für eine permanente bürgernahe Politik, nicht nur vor Wahlen. Ich bin gespannt!